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Ergänzende Zulassung: FK90 Brandschutzklappen in 'Überströmöffnungen'

Für den Einbau von Brandschutzklappen in eine Wand oder in eine Decke mit beidseitigem Schutz- oder Abschlussgitter wurde zu der bestehenden bauaufsichtlichen Zulassung für wartungsfreie FK90 Brandschutzklappen der Baureihe FK92 die Zulassung Z-6.50-2032 vom DIBt erteilt. Somit ist es weiterhin möglich, FK90 Brandschutz-klappen in Kombination mit der OR31 Rauchauslöseeinrichtung in 'Überströmöffnungen' zu betreiben. Die zusätzliche Zulassung ist für eine spezielle Einbausituation.

Die Verwendung von FK90 Brandschutzklappen mit ein- oder beid-seitig angeschlossenen Lüftungsleitungen, kombiniert mit OR31 Rauchauslöseeinrichtungen, bleibt unberührt.
(23.09.2009)


Brandschutzklappen in Überströmöffnungen