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Verwendbarkeitsnachweis gemäß Landesbauordnungen fürKulissen und Schalldämpfer
Unser Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis P - 3578 / 1149 - MPA BSbestätigt, dass SB Kulissen für Schalldämpfer in Lüftungsanlagen innerhalb von Gebäuden verwendet werden dürfen. Vorschriftsmäßig erfolgt eine Kennzeichnung mit dem Übereinstimmungszeichen.

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