Brandschutz

Nachweis des Brandverhaltens für EK90 Entrauchungsklappen

Entrauchungsklappen müssen in Deutschland Anforderungen an das Brandverhalten ihrer Baustoffe erfüllen! Verwendet werden dürfen gemäß Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Ausgabe 2019/01 vom 15.01.2020 ausschließlich Entrauchungsklappen, die im Wesentlichen (mindestens Gehäuse und Klappenblatt) aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen und mindestens die Klasse A2-s1, d0 nach DIN EN 13501-1 erfüllen.

Das Brandverhalten ist über die harmonisierte Produktnorm DIN EN 12101-8:2011 nicht abgedeckt. Es kann daher in der Leistungserklärung nicht als wesentliches Merkmal aufgeführt werden und ist nicht Bestandteil der CE-Kennzeichnung.

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) darf für Entrauchungsklappen, die unter die harmonisierte Produktnorm DIN EN 12101-8 fallen keine zusätzlichen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) zum Brandverhalten mehr ausstellen oder verlängern. Für nationale Bauvorhaben dürfen sie als Verwendbarkeitsnachweis nicht mehr verpflichtend gefordert werden. Davon betroffen ist auch die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-56.421 2-1007 für die EK90 Entrauchungsklappe.

Stattdessen veröffentlicht das DIBt fortlaufend eine „Prioritätenliste", in der Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung aufgelistet sind, deren harmonisierte Produktnormen Lücken oder Mängel aufweisen. Entrauchungsklappen sind unter der laufenden Nummer 22 der Prioritätenliste (Stand 25. Februar 2019) aufgeführt mit dem Hinweis, dass der Nachweis des Brandverhaltens nicht über die harmonisierte Produktnorm DIN EN 12101-8:2011 abgedeckt ist. Zur Sicherstellung der Bauwerkssicherheit ist ein ergänzender Nachweis erforderlich, der auf verschiedene Arten erbracht werden kann.

In Übereinstimmung mit der Prioritätenliste bestätigt die Material-und Prüfanstalt Braunschweig mit dem Zertifikat MPA-BS 6000/ 233/20 vom 25.02.2020 für die EK90 Entrauchungsklappe, dass diese im Wesentlichen aus nichtbrennbaren Baustoffen besteht und die Klasse A2-s1, d0 mindestens erfüllt. Dazu wurde die bisherige allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-56.4212-1007 als technische Dokumentation herangezogen.

Damit liegen sämtliche Nachweise zur Erfüllung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen für eine Verwendung der EK90 Entrauchungsklappe in Deutschland vor.

Informationen zum Brandverhalten der FK90, FR90, FK90K und BV90 Brandschutzklappen haben wir in dieser Meldung zusammengefasst:

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