Umgang mit asbesthaltigen Brandschutzklappen bedingt Sachverstand: VDI 6202 Blatt 3.1 kompakt erklärt
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Das Thema Brandschutzklappen mit asbesthaltigen Bauteilen muss ausreichend Beachtung erhalten. Es greifen zwingen Arbeitsschutz‑ und Gefahrstoffrecht sowohl für Gebäudenutzer als auch für Arbeitnehmer von Instandhaltungs- und Sanierungsfirmen. Sämtliche Arbeiten bedingen einen Sachkundenachweis nach TRGS 519.
Brandschutzklappen müssen mindestens jährlich auf ihre Funktion geprüft werden. Zur Prüfung der Funktionstüchtigkeit muss das Klappenblatt ausgelöst werden, daher kann bei asbesthaltigen Brandschutzklappen eine Faserfreisetzung im Luftleitungsnetz und im Wartungsbereich nicht ausgeschlossen werden. Für die Funktionsprüfungen sind Schutzmaßnahmen wie bei einem vollständigen Wechsel der asbesthaltigen Brandschutzklappen anzuwenden.
Die Richtlinie VDI 6202 Blatt 3.1 (03/2026) gibt eine neue Orientierungshilfe speziell zu asbesthaltigen Brandschutzklappen. Sie beschreibt die Abläufe von der Feststellung der Asbesthaltigkeit bis hin zur Sanierung.
Erfahren Sie …
- wie der strukturierte Ablauf der VDI 6202 Blatt 3.1 ist.
- an wen sich die VDI 6202 Blatt 3.1 richtet und wie ihr strukturierte Ablauf ist.
- welchen Voraussetzungen für Arbeiten an asbesthaltigen Brandschutzklappen gelten.
- was sich hinter der Erkundung zur Klärung des Asbestverdachts verbirgt.
- wie die Zustandserfassung und Bewertung der asbesthaltigen Brandschutzklappen erfolgen.
- welche Schadenskategorie nach der Zustandsbeurteilung vorliegt.
- welche Handlungsempfehlung bezüglich Wartung, Sanierung oder Abbruch gegeben wird.
- warum eine Stilllegung asbesthaltiger Brandschutzklappen untersagt ist.
- welche Ursachen und Konsequenzen nicht durchgeführte jährliche Funktionsprüfungen haben.
- welche Einbaulösungen Wildeboer nach erfolgtem Ausbau der asbesthaltigen Brandschutzklappen bietet.