Wildeboer Verpackungsmaterialien - PPWR 

Angaben zu Verpackungen und Verpackungsabfällen

PPWR-Informationen zu unseren Transportverpackungen

Die Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR, ist die europäische Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie schafft einen einheitlichen Rahmen für Anforderungen an Verpackungen in der EU und betrifft unter anderem auch Transportverpackungen im B2B-Bereich. Die Verordnung (EU) 2025/40 ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt grundsätzlich ab dem 12. August 2026. 

Die Wildeboer Bauteile GmbH stellt Ihnen auf dieser Seite zentrale Informationen zu den beim Versand eingesetzten Transportverpackungen bereit. Dazu gehören Angaben zu Verpackungsmaterialien, zur Verwendung von Ladungsträgern sowie verfügbare Konformitäts- und Nachweisdokumente. So erhalten Kunden, Geschäftspartner und weitere interessierte Parteien einen aktuellen Überblick über relevante PPWR-Informationen im Zusammenhang mit unseren Lieferungen. 

Für den sicheren Versand unserer Produkte setzen wir überwiegend Transportverpackungen ein. Ziel ist es, die Produktsicherheit während Lagerung, Umschlag und Transport sicherzustellen und Verpackungsmaterialien nur in dem Umfang einzusetzen, der für den jeweiligen Versand erforderlich ist. Dabei werden Auftragspositionen und Sendungen bereits in der Versandvorbereitung soweit möglich konsolidiert. Standardisierte Mehrweg-Ladungsträger, insbesondere Europaletten, unterstützen eine effiziente Nutzung von Material und Transportkapazitäten. 

Die konkrete Ausgestaltung der Transportverpackung richtet sich nach Größe, Gewicht, Empfindlichkeit und Transportanforderungen der jeweiligen Produkte. Als Standardverpackungsmaterial kommen überwiegend Kartonagen aus Wellpappe zum Einsatz. Ergänzend können Sendungen in bestimmten Fällen mit Stretchfolie gesichert werden, etwa bei besonderen Produktgeometrien, produktspezifischen Hygiene- oder Qualitätsanforderungen oder bei Transport- und Lagerbedingungen am Bestimmungsort, die im Einzelfall nicht bekannt oder beeinflussbar sind. 

Zur Erfüllung unserer Informationspflichten stellen wir daher die relevanten Informationen zu Verpackungen, eingesetzten Verpackungsmaterialien sowie verfügbare Konformitäts- und Nachweisdokumente zentral über diese PPWR-Informationsplattform bereit. Der Zugang erfolgt über die angegebene Internetadresse sowie über einen QR-Code in den Versandunterlagen, insbesondere auf dem Lieferschein. Damit sind die jeweils aktuellen Informationen und Nachweise einfach auffindbar. 

Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten: Europäische Kommission zur PPWR und Verpackungsabfällen, EUR-Lex Verordnung (EU) 2025/40