Qualität macht den Unterschied

Brandschutzabsperrung für Lüftungsanlagen in der Art von DIN 18017-3

Wartungsfreie Absperrvorrichtung für Lüftungsanlagen. Korrosionsbeständig, hygienisch, montagefreundlich und mit 10 Jahren Gewährleistung: TS18 TopSchott.

Beim Brandschutz zählt Qualität. Das TS18 TopSchott überzeugt als wartungsfreie Brandschutzabsperrung nach DIN 18017-3 – korrosionsgeschützt, hygienisch zertifiziert und schnell montiert. Für dauerhaft sichere Lüftungsanlagen bzw. Entlüftungsanlagen, selbst in feuchten Bereichen.

Vertrauen Sie dem Original.

  • Beim Brandschutz spielt Qualität die entscheidende Rolle. Dank der serienmäßigen Pulverbeschichtung ist das TS18 TopSchott innen wie außen zuverlässig vor Korrosion geschützt. Damit ist es prädestiniert für die Be- und Entlüftung von Bereichen mit erhöhter Feuchtigkeit und Verunreinigung.
  • Zudem verfügt das TS18 TopSchott über ein Hygienezertifikat und ist beständig gegen unterschiedlichste Desinfektionsmittel. Ein vollkommen freier Querschnitt mit umlaufend vollständig glatten Innenflächen sorgt für einen geräuschlosen, dauerhaft sicheren Betrieb. Eine problemlose Kehrfähigkeit ist gewährleistet. 
  • Für eine schnelle und flexible Montage ist das TS18 TopSchott ab Werk bereits mit Befestigungswinkeln ausgestattet. Dies erleichtert die Montage, auch die Vormontage ohne Lüftungsleitungen. 
  • Wenn es besonders schnell gehen soll, z. B. bei Sanierungen, erspart Ihnen unser 72-Stunden-Express-Service jede Menge Stress.
TS18 TopSchott

Vorteile auf einen Blick

  • Wartungsfreie Brandschutzabsperrung zugelassen für Lüftungsanlagen nach DIN18017-3
  • Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z41.3-556 sowie Hygienezertifikat
  • Optimaler Korrosionsschutz durch Pulverbeschichtung für eine hohe Lebensdauer
  • Einfache und flexible Montage durch integrierte Befestigungswinkel
  • Idealer Betrieb durch vollständig freien Querschnitt
  • 10 Jahre Gewährleistung bei ordnungsgemäßem Einbau
  • Kurze Lieferzeit durch 72 Stunden Express -Service
Pulverbeschichtung
100 % freier Querschnitt
inklusive Befestigungswinkel

Anwendungsbereiche für das TS18 TopSchott

Das TS18 TopSchott darf in Einzelentlüftungs- und Zentrallüftungsanlagen nach DIN 18017-3 zur Entlüftung und Belüftung von Bädern und Toilettenräumen in Wohngebäuden oder beispielsweise in Hotels verwendet werden. Auch Wohnungsabstellräume dürfen angeschlossen werden. Es dient der Grundlüftung von Wohnungsküchen sowie der Absaugung von Dunst- und Wrasenabzugshauben. Die genauen Details sind dem Anwenderhandbuch zu entnehmen.

Einbaumöglichkeiten

  • Unmittelbar unter, in und unmittelbar auf Geschossdecken F90 aus Beton oder Porenbeton ab 100 mm Dicke, F30, F60 und F90 aus Holzbaustoffen ab 100 mm Dicke
  • In, an und bis 6 m entfernt von ein- oder mehrschaligen Schächten F30, F60, F90 oder vertikalen Lüftungsleitungen L30, L60, L90 aus mineralischen Baustoffen ab 24 mm Dicke

Abstandsregeln für den Einbau von TS18 TopSchotts mit benachbarten Kabel- oder Rohrabschottungen

TS18 TopSchotts können jeweils unmittelbar aneinander eingebaut werden. Beim Einbau in benachbarte Kabel- oder Rohrabschottungen sind allerdings Abstandsregeln einzuhalten. Wird dieser Abstand gemäß MLAR geringer als 50 mm oder gemäß DIBt geringer als 100 mm bzw. 200 mm, sind amtliche Nachweise und Brandprüfungen für die Konstellation der Abschottungen erforderlich.

(A = Abstand zwischen TS18 TopSchott und Kabel- oder Rohrabschottung. Abhängig vom Anbieter zwischen 0 mm und 20 mm.)

Abstände für Kabel- oder Rohrabschottungen

Die Abstände zu TS18 TopSchotts müssen in den Anwendbarkeitsnachweisen der Kabel- und Rohrabschottungen geregelt sein, wenn von den Abstandsregelungen des DIBt abgewichen werden soll (siehe DIBt-Newsletter 02/2012 und 05/2013). In der Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Z 41.3-556 sind für das TS18 TopSchott zu anderen Installationen keine Abstände festgelegt.
 
Verschiedene Anbieter von Kabel- und Rohrabschottungen haben jedoch Brandprüfungen mit minimalen Abständen zum TS18 TopSchott erfolgreich bestanden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Hersteller der Kabel- und Rohrabschottungen, die die entsprechenden allgemeinen bauaufsichtlichen Nachweise besitzen.