Gesundheitsrisiken durch gefährliche Stoffe minimieren und gleichzeitig den Brandschutz gewährleisten bedeutet für Gebäudebetreiber, Planer, Anlagenbauer und Instandhaltungsfirmen eine besondere rechtliche und moralische Verantwortung.
Die GefStoffV stellt ein zentrales Instrument im deutschen Arbeitsschutz dar, um Gesundheitsrisiken durch gefährliche Stoffe systematisch zu minimieren und die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Die Richtlinie VDI 6202 Blatt 3.1 führt Sie von der Erkennung des Gefahrstoffes Asbest in Brandschutzklappen über notwendige Sicherheitsmaßnahmen bis hin zur Gewährleistung des Brandschutzes durch sachgerechte Instandhaltung.