Richtlinie VDI 6202 - Asbesthaltige Brandschutzklappen
Brandschutz & Entrauchung

Umgang mit asbesthaltigen Brandschutzklappen bedingt Sachverstand

Asbesthaltige Brandschutzklappen können ein Gesundheitsrisiko darstellen und erfordern fachgerechte Bewertung, Prüfung und Sanierung. Der Beitrag zeigt, worauf Betreiber, Planer und Instandhaltungsfirmen achten sollten.

Gesundheitsrisiken durch gefährliche Stoffe minimieren und gleichzeitig den Brandschutz gewährleisten bedeutet für Gebäudebetreiber, Planer, Anlagenbauer und Instandhaltungsfirmen eine besondere rechtliche und moralische Verantwortung. 

Die GefStoffV stellt ein zentrales Instrument im deutschen Arbeitsschutz dar, um Gesundheitsrisiken durch gefährliche Stoffe systematisch zu minimieren und die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Die Richtlinie VDI 6202 Blatt 3.1 führt Sie von der Erkennung des Gefahrstoffes Asbest in Brandschutzklappen über notwendige Sicherheitsmaßnahmen bis hin zur Gewährleistung des Brandschutzes durch sachgerechte Instandhaltung.

Asbesthaltige Brandschutzklappen in Gebäuden

Aufgrund seiner Feuerbeständigkeit wurde Asbest seit den 1950er Jahren u.a. in zahllosen Lüftungsanlagen als Bestandteil eingesetzt. Obwohl die gesundheitsgefährdenden Eigenschaften von Asbest schon länger bekannt waren, wurde die Herstellung und Verwendung asbesthaltiger Produkte in Deutschland erst 1993 verboten.

In Deutschland sind noch Hunderttausende asbesthaltige Brandschutzklappen (BSK) in Betrieb, die ein potenzielles Gesundheitsrisiko darstellen. Die Gefährdung entsteht, falls Asbestfasern freigesetzt werden und ins Lüftungssystem gelangen. Sowohl Gebäudenutzer in Büroräumen oder Hotelzimmern als auch Personen, die inspizieren und warten, können Asbestfasern ausgesetzt sein.

Ein Verdacht auf Freisetzung von Asbest besteht zum Beispiel bereits, wenn im Rahmen von Wartungsarbeiten die asbesthaltigen Brandschutzklappen inspiziert werden und der Revisionsdeckel geöffnet wird. Für Betreiber und Eigentümer bietet die Richtlinie VDI 6202 Blatt 3.1 „Titel „Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen - Asbesthaltige Brandschutzklappen“ (03/2026) eine wichtige Orientierungshilfe. Sie beschreibt den gesamten Prozess - von der Identifizierung asbesthaltiger Brandschutzklappen über die Bewertung möglicher Risiken bis hin zu geeigneten Sanierungsmaßnahmen. Ziel ist es, einen sicheren Betrieb der Anlagen zu gewährleisten und die Freisetzung gesundheitsgefährdender Asbestfasern zu vermeiden.

Asbesthaltige Bauteile einer Brandschutzklappe

In der VDI 6202 Blatt 3.1 gibt es Herstellerübergreifende Übersichten zu Brandschutzklappen mit Asbest. Aus den damaligen Prüfbescheiden (PA-X) geht hervor, welche Bestandteile in den Brandschutzklappen asbesthaltig sind. Für die Wildeboer Brandschutzklappen können Sie diese Unterlagen über unser Kontaktformular erfragen.

Die asbesthaltigen Bauteile einer Brandschutzklappe sind hersteller- und typenabhängig.

Typischen asbesthaltigen Bauteile einer Brandschutzklappe
Typischen asbesthaltigen Bauteile einer Brandschutzklappe

Verwendungszeiträume der Brandschutzklappen

Die Verwendungszeiträume für asbesthaltige BSK sind nicht abschließend abgrenzbar. Je nach Baujahr und Kennzeichnung können folgende Aussagen getroffen werden:

  • Brandschutzklappen mit CE-Kennzeichnung sind asbestfrei
  • Brandschutzklappen mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (Z-41.3 …) sind asbestfrei
  • Brandschutzklappen mit einer PA-X Nummer oder zeitlich davor, sind genauer zu betrachten
Verwendungszeiträume asbesthaltiger Brandschutzklappen
Verwendungszeiträume asbesthaltiger Brandschutzklappen

Zustandserfassung asbesthaltiger Brandschutzklappen

Sobald der Asbestbefund durch eindeutige Zuordnung über Bauunterlagen und Einbaujahre oder durch Untersuchungsergebnisse (Abdruckproben/Materialproben nach VDI 3866 Blatt 1) gesichert ist, erfolgt die individuelle Bewertung der asbesthaltigen Brandschutzklappe.

Die individuelle Bewertung erfolgt ausschließlich in Bezug auf Asbest und beinhaltet keine Bau- und brandschutztechnische Beurteilung. Sie besteht aus den Schritten der Zustandserfassung und der anschließenden Bewertung der Sanierungsdringlichkeit. Die Zustandserfassung kann mit Hilfe der Muster-Checkliste, die die VDI 6202 Blatt 3.1 im Anhang bereitstellt, erfolgen. Zur Einstufung der Schadenkategorie werden Zustandsbeschreibungen der asbesthaltigen Produkte aufgenommen. Die schlechteste Bewertung eines Bauteils, also die niedrigste Schadenkategorie, ist entscheidend für die Gesamteinstufung.

Der Schadstoffgutachter muss, unter Zuhilfenahme der Checkliste und der gewonnenen Eindrücke vor Ort, zu einer Bewertung der Dringlichkeit kommen. Als Regelzuordnung entspricht die Schadenkategorie der Dringlichkeitsstufe. Änderung der Dringlichkeit sind gutachterlich möglich.

Zustandserfassung asbesthaltiger BSK (Schadenkategorie)
Zustandserfassung asbesthaltiger Brandschutzklappen

Arbeiten mit asbesthaltigen Brandschutzklappen

Arbeiten an asbesthaltigen Brandschutzklappen unterliegen einer Anzeige- und Sachkundepflicht. Vor Tätigkeitsbeginn muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes. Sie wird vom Arbeitgeber erstellt. Sie bewertet Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und legt Sicherheits- und Schutzmaßnahmen fest. 

Die TRGS 519 regelt den Schutz von Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Asbest und asbesthaltigen Materialien. Sie konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung und bietet spezifische Schutzmaßnahmen für Abbruch- Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten.

Wartung asbesthaltiger Brandschutzklappen

Brandschutzklappen müssen mindestens jährlich auf ihre Funktion geprüft werden. Zur Prüfung der Funktionstüchtigkeit muss das Klappenblatt ausgelöst werden, daher kann bei asbesthaltigen Brandschutzklappen eine Faserfreisetzung im Luftleitungsnetz und im Wartungsbereich nicht ausgeschlossen werden. Für die Funktionsprüfungen sind Schutzmaßnahmen wie bei einem vollständigen Wechsel der asbesthaltigen Brandschutzklappen anzuwenden.

Die Einstufung der Sanierungsdringlichkeit hat folgende Auswirkungen auf die Funktionsprüfung:

Dringlichkeit I: Auslösung des Klappenblattes ist zu unterlassen!

Dringlichkeit II und III: Emissionsarme oder projektspezifisch angepasste Prüfverfahren erlaubt. Weitere Informationen zu emissionsarme Verfahren finden Sie auf der Seite der Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sowie in der Publikation der DGUV.

Eine nicht erfolgte Funktionsprüfung hat zur Folge, dass der Brandschutz nicht gewährleistet werden kann und ein Betrieb der Brandschutzklappe unzulässig ist.

Die Maßnahmen der Instandhaltung werden in den Prüfbescheiden (PA-X) beschrieben. 

Die Unterlagen können Sie über unser Kontaktformular anfordern.

Stilllegung asbesthaltiger Brandschutzklappen erlaubt?

Die Funktion der Brandschutzklappe (BSK) ist es, im Normalbetrieb in den Luftleitungen für Luftdurchlass zu sorgen und im Brandfall die Luftleitungen zu verschließen! Die Asbest-Richtlinie (Anhang 16 der MVV TB) weist inzwischen explizit im Zusammenhang mit der individuellen Bewertung der Dringlichkeit einer BSK-Sanierung auf die Beachtung der Nutzungsdauer gemäß EG-Verordnung hin. Das Ende der Nutzungsdauer ist erreicht, wenn die asbesthaltigen Brandschutzklappen nicht mehr entsprechend der beim damaligen Einbau vorgesehenen Bestimmung verwendet werden. Das Ende der Nutzungsdauer tritt somit bei Stilllegung der Brandschutzklappe ein. Es wird der Austausch der BSK erforderlich. Eine dauerhafte Stilllegung der asbesthaltigen BSK ist gemäß REACH nicht zulässig, es ist ein fachgerechter Ausbau durchzuführen. Der Brandschutz ist wieder herzustellen.

Sanierung asbesthaltiger Brandschutzklappen

Die Sanierungsplanung (VDI 6202 Blatt3.1) asbesthaltiger Brandschutzklappen erfolgt durch den Schadstoffgutachter. Es wird ein geschlossenes Konzept vom Beginn der Arbeiten bis zur Entsorgung der Abfälle geplant. Für die Sanierungsplanung werden die Brandschutzklappen, angeschlossene Luftleitungen und das Umfeld überprüft. Es fließen die Erkundungsergebnisse und Priorisierung der Brandschutzklappen ein. Es müssen die Schutzmaßnahmen gemäß TRGS 519 eingehalten werden.

Austausch asbesthaltiger Brandschutzklappen

Für einen Austausch asbesthaltiger Brandschutzklappen sprechen folgende Gründe:

  • dauerhafte Stilllegung der BSK ist nicht zulässig
  •  jährlichen Funktionsprüfungen sind aufwändigen und kostenintensiv

 

Der Abbruch muss fachgerecht erfolgen und im Anschluss muss der erforderliche Brandschutz wieder hergestellt werden. Ein erfolgreicher Austausch mit den heutigen Wildeboer Brandschutzklappen ermöglicht Ihnen die Verbindung von Sicherheit mit Effizienz durch das Konzept Wartungsfrei:

  • Konstruktiv wartungsfrei: Unsere Brandschutzklappen sind so konzipiert, dass sich keine beweglichen Teile im Luftstrom befinden. Alle mechanischen Bauteile sind vollständig gekapselt. Funktionserhaltendes Reinigen und Schmieren gehört damit der Vergangenheit an.
  • Digitaler Vorsprung mit WiNet: In Verbindung mit dem Kommunikationssystem Wildeboer-Net wird die Lösung "noch wartungsfreier".
  • Automatisierte Sicherheit: Bei motorischen Brandschutzklappen vereinfacht sich die Funktionsprüfung massiv, da diese automatisch aus der Ferne angesetzt und durchgeführt werden kann.
  • Effizienz im Betrieb: Das bedeutet noch weniger Aufwand im täglichen Betrieb bei gleichzeitig maximaler, regelkonformer Sicherheit.
 
 
Sie haben Fragen zu asbesthaltigen Brandschutzklappen oder möchten weitere Informationen erhalten? Dann nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf!