Die Funktionsprüfung von Brandschutzklappen ist ein zentraler Bestandteil des sicheren Betriebs raumlufttechnischer Anlagen. Brandschutzklappen müssen im Brandfall zuverlässig schließen. Dazu werden sie über eine thermische Auslöseeinrichtung ausgelöst und das Klappenblatt über eine Antriebseinheit automatisch bei erhöhter Temperatur von der Stellung „geöffnet“ in die Sicherheitsstellung „vollständig geschlossen“ geführt. Damit wird der Raumabschluss E, die Wärmedämmung I und die Rauchdichtigkeit S hergestellt und so die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindert.
Wer ist für die Funktionsprüfung verantwortlich?
Die Prüfung von Brandschutzklappen hat der Eigentümer bzw. der Betreiber der raumlufttechnischen Anlage zu veranlassen und zu verantworten.
Wildeboer berät Sie diesbezüglich bei etwaigen Rückfragen gerne.
In welchen Intervallen muss geprüft werden?
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen müssen Brandschutzklappen grundsätzlich zu Beginn, also im Rahmen der Inbetriebnahme der gesamten RLT-Anlage einer Funktionsprüfung unterzogen werden sowie auch nach einer wesentlichen Änderung an der Anlage. Darüber hinaus ist die Prüfung in regelmäßig wiederkehrenden Abständen vorgeschrieben. Hier wird ein Abstand von sechs Monaten bis hin zu einem Jahr empfohlen. Sonderbauten können zusätzlich wiederkehrende Prüfungen durch anerkannte Prüfsachverständige im Rhythmus von 3 Jahren bauordnungsrechtlich erfordern. Die Prüfung ist über den gesamten Lebenszyklus der Brandschutzklappe erforderlich.
Wie läuft eine Funktionsprüfung ab?
Die Funktionsprüfung von Brandschutzklappen umfasst mindestens ein Schließen und Öffnen der zu prüfenden Klappe. Besonders schnell und einfach gelingt diese mit allen Wildeboer Brandschutzklappen, wie z.B. der FK 90 Brandschutzklappe im Video gezeigt. Bei den Wildeboer Brandschutzklappen handelt es sich um wartungsfreie Brandschutzklappen. Funktionserhaltendes Reinigen, wiederkehrendes Schmieren oder Justieren, entfallen bei Wildeboer gänzlich. Lediglich die Funktionsprüfung ist hier regelmäßig durchzuführen, denn nur so lässt sich die Sicherheitsfunktion einer Brandschutzklappe zuverlässig bestätigen.
Eine Funktionsprüfung besteht grundsätzlich darin, dass das Klappenblatt der Brandschutzklappe vollständig geschlossen und im Anschluss wieder komplett geöffnet wird. Bei den Wildeboer Brandschutzklappen mit Thermisch-mechanischer Auslöseeinrichtung ist das ganz leicht an der außenliegenden Stellungsanzeige der Brandschutzklappe zu erkennen.
Komfortabel und automatisiert gelingt die Funktionsprüfung, indem man die Brandschutzklappe mit einem motorischen Antrieb ausstattet und diese so mit dem Wildeboer-Net Steuerungssystem verbindet.
Die Funktionsprüfung bei Brandschutzklappen muss schließlich noch nachvollziehbar dokumentiert werden, um im Schadensfall oder bei wiederkehrenden Prüfungen durch Prüfsachverständige nachweisen zu können, dass der Betreiber seiner Pflicht zur regelmäßigen Funktionsprüfung der Brandschutzklappen nachgekommen ist.
Worin unterscheiden sich Funktionsprüfung und Wartung?
Mit einer Funktionsprüfung wird kontrolliert und dokumentiert, ob eine Brandschutzklappe ordnungsgemäß schließt und wieder öffnet. Eine Wartung umfasst dagegen Arbeiten, die dem Erhalt der Funktionsprüfung dienen. Dazu können je nach Konstruktion funktionserhaltendes Reinigen, Schmieren oder Justieren gehören.
Bei den wartungsfreien Brandschutzklappen von Wildeboer sind keine regelmäßig wiederkehrenden Wartungsarbeiten zum Funktionserhalt erforderlich. Die regelmäßige Funktionsprüfung bleibt dennoch verpflichtend.
In unserem Video zum Thema erklärt Ihnen unser Produktmanager Nils Zander, worauf es bei der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ankommt. Außerdem demonstriert er die Durchführung einer Funktionsprüfung bei Brandschutzklappen verschiedener Bauart anschaulich für Sie.
Häufig gestellte Fragen zur Funktionsprüfung von Brandschutzklappen
Ja. Brandschutzklappen sind sicherheitsrelevante Bauteile und müssen regelmäßig auf ihre Funktion geprüft werden. Das gilt sowohl für Brandschutzklappen mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung als auch für Produkte im Anwendungsbereich der DIN EN 15650.
Der Eigentümer beziehungsweise Betreiber der raumlufttechnischen Anlage muss die Funktionsprüfung veranlassen und verantworten. Dazu gehört auch, dass die Prüfung regelmäßig durchgeführt und nachvollziehbar dokumentiert wird.
Eine Funktionsprüfung ist bei der Inbetriebnahme der RLT-Anlage, nach wesentlichen Änderungen sowie anschließend in regelmäßigen Abständen erforderlich. Abhängig von den geltenden Vorgaben und dem Anlagenbetrieb kommen Prüfintervalle zwischen sechs Monaten und einem Jahr infrage. Bei Sonderbauten können zusätzlich Prüfungen durch anerkannte Prüfsachverständige vorgeschrieben sein.
Bei der Funktionsprüfung wird die Brandschutzklappe vollständig geschlossen und anschließend wieder vollständig geöffnet. Dadurch wird überprüft, ob sich das Klappenblatt ordnungsgemäß in die Sicherheitsstellung und danach zurück in die Betriebsstellung bewegen lässt.
Ja. Ist die Brandschutzklappe mit einem motorischen Antrieb ausgestattet und in ein geeignetes Steuerungssystem eingebunden, kann die Funktionsprüfung automatisiert und aus der Ferne durchgeführt werden. Mit Wildeboer-Net lassen sich solche Prüfabläufe komfortabel steuern.
Ja. Die Durchführung und das Ergebnis jeder Funktionsprüfung müssen nachvollziehbar dokumentiert werden. So kann der Betreiber bei späteren Prüfungen oder im Schadensfall nachweisen, dass er seiner Prüfpflicht nachgekommen ist.
Bei einer Wartung werden Maßnahmen durchgeführt, die den funktionsfähigen Zustand eines Bauteils erhalten sollen, beispielsweise Schmieren oder Justieren. Die Funktionsprüfung kontrolliert dagegen durch vollständiges Schließen und Öffnen, ob die Brandschutzklappe ordnungsgemäß funktioniert.