FK90 Brandschutzklappe (FK90-Küche)
Die Brandschutzklappe FK90 für gewerbliche Küchen sorgt für die brandschutzgerechte Handhabung der Küchenabluft. Sie wird in Ab- und Fortluftleitungen gewerblicher Küchen eingesetzt und bietet Betreibern, Gastronomen und Gästen von Hotels, Restaurants und anderen professionellen Küchen ein hohes Maß an Sicherheit. Im Falle eines Brandes schließt sie in kürzester Zeit sicher und verhindert die Brandausbreitung.
Technische Details
- FK90 Brandschutzklappe für gewerbliche Küchen
- Extrem kurze Schließzeit verhindert unkontrollierte Fettbrände
- Verfügbar als manuelle oder motorische Variante
- Kein funktionserhaltendes Reinigen sowie wiederkehrendes Schmieren und Justieren erforderlich
- Kompatibel mit dem Steuerungssystem Wildeboer-Net
- Entspricht der Produktnorm EN 15650 und basiert auf der bewährten FK90 Brandschutzklappe
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-41.3-670
- EPD (Umwelt-Produktdeklaration)
- Hygienezertifikat
Deklarationen & Nachweise
Produktinformationen
Die FK90 Brandschutzklappe für gewerbliche Küchen erfüllt besonders hohe Anforderungen. Sie ist geeignet zur Verwendung in Ab- und Fortluftleitungen von gewerblichen Küchen. Das äußerst stabile Gehäuse ist verzinkt und mit einer Epoxidharzbeschichtung innen und außen versehen, um Korrosion zu verhindern.
Strömungsleitreinrichtungen verhindern Anhaftungen an das mit Edelstahl kaschierte Klappenblatt. Durch den Einsatz der FK90 Brandschutzklappe für gewerbliche Küchen und deren extrem kurze Schließzeit wird das Risiko unkontrollierter Fettbrände in der Lüftungsleitung gezielt reduziert bzw. verhindert. Die FK90 Brandschutzklappen für gewerbliche Küchen basieren auf der bewährten FK90 Brandschutzklappe, Baureihe FK92.
Schnelles und sicheres Schließen
Innerhalb von 3 Sekunden wird das Klappenblatt schnell und sicher vollständig geschlossen, trotz erschwerter Bedingungen in Ab- und Fortluft von gewerblichen Küchen.
Ausführungen der Brandschutzklappe FK90-Küche
Die Brandschutzklappe FK90-Küche ist in zwei Ausführungen erhältlich:
- Mit einer Handkurbel zur manuellen Öffnung
- Als motorische Variante mit elektrischem Antrieb zur Durchführung des Öffnungs- und Schließvorgangs
Die Klappen sind in einem Größenbereich von 275 mm x 275 mm bis 1.500 mm x 800 mm (B x H) erhältlich.
Funktionsprüfungen automatisiert
Die FK90 Brandschutzklappe für gewerbliche Küchen kann in das Steuerungssystem Wildeboer-Net integriert werden, durch die Steuereinheit FKKUE-03. Die Steuereinheit ermöglich eine komfortable Fernüberwachung und -betätigung der FK90 Brandschutzklappe für gewerbliche Küchen innerhalb des WildeboerNet. So können beispielsweise die vorgeschriebenen Funktionsprüfungen in der WildeboerNet Software WiNet-SW-02 nach Bedarf terminiert, automatisiert durchgeführt und sicher protokolliert werden.
Einbausituationen der FK90-Küche
Die FK90 Brandschutzklappe für gewerbliche Küchen kann in massive Wände und Decken eingebaut werden, sowie in beidseitig bekleidete Metallständerwände und einseitig bekleidete Metallständerwände (Schachtwände). Abluftberührte Bauteile sind gekapselt, mit Epoxidharz pulverbeschichtet oder aus rostfreiem Edelstahl gefertigt. Sie sind für den dauerhaften Einsatz ausgelegt. Reinigungen sollten entsprechend den Angaben im Anwenderhandbuch durchgeführt werden.
Produktkennzeichnungen
Die FK90 Brandschutzklappen für gewerbliche Küchen verfügen über eine Umwelt-Produktdeklaration (EPD) und sind mit einem Hygienezertifikat von einem unabhängigen Hygieneinstitut gekennzeichnet.
FK90 Brandschutzklappe für gewerbliche Küchen
Technische Spezifikationen
Nicht alle hier aufgeführten Variantenwerte sind miteinander kombinierbar. Nutzen Sie unseren Wildeboer-Konfigurator zur einfachen Überprüfung der Ausführungsmöglichkeiten.
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FAQ
Die Brandschutzklappen der Baureihe 92 sind wartungsfrei. Sie können aufgrund ihrer Konstruktion und der verwendeten Materialien wie der vollständigen Kapselung der Antriebsmechanik, der thermischen Auslöseeinrichtung, der motorischen Antriebe usw. ohne laufende Wartungsarbeiten zum Erhalt der Funktion auskommen. Regelmäßig wiederkehrendes Schmieren beispielsweise entfällt. Damit beschränkt sich die Instandhaltung auf Funktionskontrollen (Auslösen und Wiederöffnen der Brandschutzklappen) oder Instandsetzungsmaßnahmen bei Beschädigungen. Hygienisch bedingte Reinigungen sind im Rahmen der Gesamtreinigung der raumlufttechnischen Anlage oder bei Bedarf durchzuführen.
Aufgrund der Wartungsfreiheit sind die Funktionskontrollen auch fernbetätigt zulässig. Besonders einfach und wirtschaftlich lässt sich dieses über das Wildeboer BS2 Kommunikationssystem für Brandschutzklappen mit automatischer Kalendersteuerung durchführen.
Dazu muss das Absperrklappenblatt der Brandschutzklappe geschlossen und wieder geöffnet werden. Die Brandschutzklappe kann mit unterschiedlichen Auslöseeinrichtungen ausgestattet sein oder mit elektrischen Federrücklaufmotoren zum Öffnen und Schließen.
Zur Funktionsprüfung ist die Handauslösung zu betätigen oder eine Fernauslösung vorzunehmen um das Absperrklappenblatt der Brandschutzklappe zu schließen. Danach ist das Absperrklappenblatt wieder zu öffnen.
Die jeweiligen Inbetrieb- und Funktionskontrollmaßnahmen sowie Hinweise zum Betrieb sind in den Betriebsanleitungen beschrieben.
Sie finden unsere Betriebsanleitungen im Download-Bereich.
Bei der Funktionsweise und dem Betrieb von Brandschutzklappen nach DIN EN 15650 gibt es mehrere Vorgaben und Pflichten, die einzuhalten sind. Wir haben die Wesentlichen in einem Dokument zusammengefasst, das Sie sich hier anschauen und herunterladen können.
Lässt sich die Brandschutzklappe nicht öffnen, muss die Schmelzlothülse bzw. das thermoelektrische Schmelzlot auf Unversehrtheit überprüft werden. Diese müssen sich im ordnungsgemäßen Zustand befinden und dürfen keinerlei Beschädigungen aufweisen. Die Ausführungen und den Austausch können Sie der jeweiligen Betriebsanleitung entnehmen.
Darüber hinaus dürfen keine Einbauteile den Klappenblattfreilauf behindern oder versperren.
Sollten diese Maßnahmen nicht wirken setzen Sie sich bitte mit unserer Technischen Beratung in Verbindung.
Sie finden unsere Betriebsanleitungen im Download-Bereich.
Ein Mindestabstand zu angrenzenden Wänden und Decken ist beim Einbau von eckigen Brandschutzklappen der Wildeboer Bauteile GmbH nicht erforderlich. Lediglich ein geringer Abstand ist bei der runden Brandschutzklappe FR90 vorzusehen.
Die entsprechenden Vorgaben können den jeweiligen Anwenderhandbüchern entnommen werden.
Details zur Handhabung von Brandschutzklappen mit asbesthaltigen Baustoffen haben wir für Sie in diesem Dokument zusammengefasst.
Nein. Die Brandschutzklappen verfügen jeweils über zwei Kontrollöffnungen (Inspektionsöffnungen). Diese ermöglichen einen Einblick in den Innenraum der Brandschutzklappe, beidseitig des Absperrklappenblatts. Optional können Revisionsöffnungen bei der Brandschutzklappe FK90 bestellt werden. Diese ersetzen nicht Öffnungen entsprechender Größe, die auf Grund von einschlägigen Normen und Richtlinien für Reinigungszwecke vorgesehen werden müssen.
Ja, die AMP-Stecker können entfernt werden.
Ja. Die Brandschutzklappen werden werksseitig mit einem elektrischen Federrücklaufmotor oder einer thermisch-mechanischen Auslöseeinrichtung (TMA) ausgerüstet. Eine Brandschutzklappe, die werksseitig mit einer TMA ausgestattet ist, kann nachträglich einen Federrücklaufmotor erhalten. Für die Umrüstung sind komplette Antriebseinheiten für den jeweiligen Klappentyp erforderlich. Diese beinhalten die Motorkonsole, den Federrücklaufmotor und das elektrische Schmelzlot.
Ja. Ein Nachrüsten eines Endlagenschalters jeweils für die Offen- und Geschlossen-Stellung der Brandschutzklappe ist möglich. Federrücklaufmotoren verfügen standardmäßig über beide Endlagenschalter.
Ein elastischer Stutzen, auch Dehnungsausgleicher oder Segeltuchstutzen genannt, eignet sich zum Einbau zwischen einer Lüftungsleitung und Komponenten einer Lüftungsanlage z.B. einer Brandschutzklappe. Er kann Längenänderungen des angeschlossenen Kanals aufnehmen, im Brandfall abbrennen und verhindert somit eine Kraftübertragung der Lüftungsleitung auf die Brandschutzklappe.
FK90, FR90 (Baureihe FR92 und FR92K) und FK90K Brandschutzklappen sind CE-gekennzeichnete Bauprodukte nach der harmonisierten Produktnorm DIN EN 15650. Sie können ein- und beidseitig an Lüftungsleitungen aus nicht brennbaren oder aus brennbaren Baustoffen angeschlossen werden. Im Brandfall dürfen thermische Ausdehnungen dieser Leitungen keine erheblichen Kräfte auf die Brandschutzklappe ausüben. Es sind entsprechend dem örtlichen Bedarf Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen. Bauordnungsrechtliche Vorgaben zur Umsetzung und Notwendigkeit enthält dazu in Deutschland die „Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen“ kurz „Lüftungsanlagenrichtlinie - LüAR“. Allgemein erfolgt der Ausgleich hier durch eine geeignete Leitungsverlegung. Eine generelle Forderung zur Verwendung elastischer Stutzen besteht grundsätzlich nicht.
Zusätzlich sind bei Verwendung der FK90 Brandschutzklappe für gewerbliche Küchen die Vorgaben der allgemein bauaufsichtlichen Zulassung Z41.3-670 zu beachten. Es sind Lüftungsleitungen aus verzinktem oder nichtrostendem Stahl anzuschließen. Zur Verlegung der Lüftungsleitung und Begrenzung von Kräften ist ebenfalls auf die oben genannte Richtlinie hinzuweisen.
Zudem sind Lüftungsleitungen an FK90 Brandschutzklappen für gewerbliche Küchen gemäß der bauaufsichtlichen Zulassung
- in Metallständerwänden
- in Wänden aus Gipswandbauplatten
über geeignete elastische Stutzen (Dehnungsausgleicher) aus brennbaren Baustoffen, mindestens Baustoffklasse B2 nach DIN 4102-1, anzuschließen. Gefordert sind ≥ 100 mm Dehnungsaufnahme im Einbauzustand.
Am 01. Juli 2013 trat die europäische Bauproduktenverordnung (BauPVO, Nr. 305/2011) in sämtlichen Mitgliedsstaaten der EU nach einer Übergangszeit vollständig in Kraft und ersetzte die Bauproduktenrichtlinie (BPR, Nr. 89/106/EWG).
Neu produzierte Brandschutzklappen, die unter die harmonisierte Produktnorm EN 15650 fallen, müssen bereits seit dem 01. September 2012 mit dem CE-Konformitätszeichen gekennzeichnet sein. Der Hersteller hat außerdem seit dem 01. Juli 2013 zusätzlich eine Leistungserklärung (DoP = Declaration of Performance) abzugeben. Er übernimmt damit die Verantwortung für die Konformität der Brandschutzklappe mit der erklärten Leistung. Die Leistungserklärungen liegen vor für:
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) darf damit für Brandschutzklappen, die unter die harmonisierte Produktnorm EN 15650 fallen und daher eine CE-Kennzeichnung tragen müssen, keine allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) mehr ausstellen oder verlängern. Für nationale Bauvorhaben dürfen sie als Verwendbarkeitsnachweis nicht mehr gefordert werden.
Die erforderlichen Angaben für den Einbau und die Montage sind in den umfangreichen Anwenderhandbüchern vollständig beschrieben.
Überströmöffnungen gewährleisten den Luftstrom zwischen zwei benachbarten Räumen, bspw. zur Be- und Entlüftung innenliegender Flure und Räume oder zur Nachströmung. Sind Überströmöffnungen in feuerwiderstandsfähigen Wänden oder Decken vorgesehen, so müssen diese geeignet verschlossen werden können. Zum Einsatz kommen hier Brandschutzklappen mit einer Rauchauslöseeinrichtung ohne Anschluss an eine Lüftungsleitung. Sie verschließen im Brandfall die Öffnung und verhindern so die Ausbreitung von Feuer und Rauch. Wildeboer bietet mit der FK90 und FR90 Brandschutzklappe in Kombination mit OR4 bzw. der OR32 Rauchauslöseeinrichtung Lösungen mit der notwendigen allgemeinen Bauartgenehmigung vom Deutschen Institut für Bautechnik, welche für den Einsatz in Deutschland zwingend erforderlich ist.